17.02.2021
Der Bezirksbundesmeister Wolfgang Schrage hat heute bekanntgegeben, dass die Bezirksdeligiertenversammlung am 03.03.2021, die Bezirkstagung mit Bezirkskönigsschießen und der Bezirksjungschützentag am 18.04.2021 aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen. Auch er bezweifelt, dass ein "normales" Schützenfest 2021 überhaupt stattfinden kann. Auf eventuelle Lockerungen müsse man dann individuell reagieren.
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen - Ina Scharrenbach - überbrachte uns einen Förderbescheid über ca. 30.000,00 Euro aus dem Programm "Dorferneuerung 2019". Dieser Betrag wird zeitnah verwendet, um unsere Schützenhalle einer energetischen Sanierung zu unterziehen. Vor allem werden die Glasbausteine in der kleinen Halle durch energiesparende Fenster ersetzt, der marode Linoleumboden erneuert und der Anstrich der Wände erneuert. Darüber hinaus ist in der kleinen Halle der Einbau einer Küchenzeile vorgesehen, um eine bessere Bewirtschaftung und Vermietung zu ermöglichen.
Nachdem der Bürgermeister der Stadt Zülpich - Ulf Hürtgen - erwähnte, dass Vereine das Rückgrat der Gesellschaft seien, ergänzte Ministerin Scharrenbach: "Viele Schützenvereine haben in diesem Jahr ein Problem. Die Einnahmen fehlen, die Ausgaben sind aber geblieben". Sie sei daher sehr froh, an Ort und Stelle helfen zu können.
Wir freuen uns sehr über die Förderung und bedanken uns herzlich bei Ministerin Scharrenbach.
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04.06.2020
Allgemeine Rahmenbedingungen zum Schießbetrieb
Einleitung
Die folgende Nutzungsverordnung regelt den Schießbetrieb ab dem 30.05.2020 aus Anlass der Corona-Pandemie und der Freigabe der öffentlichen Sportanlagen für den Breiten- und Freizeitsport durch § 9 Abs. 1 und 4 CoronaSchutzVO in der Fassung vom 30.05.2020.
Grundsätzliche Voraussetzungen
Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist den Mitgliedern das Betreten der Schützenhalle untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmer hat umgehend zu erfolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt zu Beginn des Trainings, das keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome bestehen und das für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person bestand (siehe Anlage 1). Die Erklärungen sind zusammen mit der Anwesenheitsliste (siehe Anlage 2) gesammelt aufzubewahren.
Ausstattung der Schützenhalle / Zutritt zur Schützenhalle
Die Schützenhalle wird durch den Verein gereinigt. In einem Reinigungs- und Desinfektionsplan (siehe Anlage 3) ist geregelt, wer für die Hygiene in den genutzten Räumlichkeiten und Flächen zuständig ist.
Folgende Hygieneausrüstung wird durch den Verein gestellt und liegt in ausreichendem Umfang vor:
- Flächenreinigungsmittel
- Handdesinfektionsmittel
- Flüssigseife in den Sanitärräumen
- Papierhandtücher in den Sanitärräumen
- Einmalhandschuhe
Der Zutritt zur Schützenhalle erfolgt
- nacheinander
- ohne Warteschlangen
- mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
- unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
Die Verantwortung für die Einhaltung der vorgenannten Regelungen trägt der Hallenwart.
Schießstände
Der Schießbetrieb wird auf maximal 2 Schießstände mit einem seitlichen Abstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Schützen begrenzt. Der anwesende Schießleiter desinfiziert den Schießstand vor und nach der Nutzung durch den Schützen.
Schießleiter
Die Schießleiter sind als verantwortliche Aufsichtspersonen in die Hygienebestimmungen eingewiesen und überwachen deren Einhaltung. Die Desinfektion der vereinseigenen Gewehre erfolgt durch die Schießleiter.
Schießpersonal
Die Gruppengröße der schießenden Abteilung wird auf 4 Schützen begrenzt. 2 Schützen trainieren an den Schießständen, weitere 2 Schützen warten auf das Training in der Hubertusklause. Für den Aufenthalt dort gelten die grundsätzlichen Verhaltensregeln (1,5 Meter Abstand, Mund-Nasen-Schutz). Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben, auch der Verzehr mitgebrachter Speisen ist untersagt.
Mitgebrachte Gewehre sind durch die Mitglieder vor dem Training eigenständig zu desinfizieren, eine Weitergabe an andere Mitglieder ist nicht erlaubt.
Die Schießeinheiten finden in gleichbleibender Besetzung mit festem Teilnehmerkreis (Schießmannschaft) statt.
Um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können, ist jeder Anwesende durch den Schießleiter in eine Anwesenheitsliste einzutragen.
Mannschaftsführer
Die jeweils zuständigen Mannschaftsführer erstellen einen Trainingsplan, in dem aufgeführt ist, welche Mitglieder wann trainieren.
Anlage 1
Erklärung
Hiermit erkläre ich verbindlich und nach bestem Wissen und Gewissen, dass
- aktuell bei mir keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome bestehen
- in den letzten zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person bestand
- ich Kenntnis von den Allg. Rahmenbedingungen zum Schießbetrieb habe
Name, Vorname: _______________________________________________
Rövenich, den ______________ _______________________________
Datum Unterschrift
Anlage 2
Anwesenheitsliste
Datum |
Beginn |
Ende |
Name, Vorname |
Unterschrift |
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Anlage 3
Desinfektionsplan für die Schützenhalle Rövenich
Bereich |
Präparat |
Vorgehensweise |
Häufigkeit |
Verantwortlich |
Hygienische Händedesinfektion |
Hände-Desinfektionsmittel |
2 Hübe aus Spender auf die trockenen Hände geben, während der gesamten Einwirkzeit feucht halten |
Unmittelbar vor Beginn des Trainings sowie nach Kontakt mit pot. infektiösem Material |
Alle Teilnehmer |
Händereinigung |
Waschlotion |
Hände mit kaltem Wasser und 1 Hub aus Spender gründlich waschen und mit Einmalhandtuch trocknen |
Bei Bedarf |
Alle Teilnehmer |
Fußböden |
Wischdesinfektion |
Mit geeigneter Nasswisch-Methode desinfizierend reinigen und einwirken lassen |
1x wöchentlich |
Reinigungsdienst |
Waschbecken |
Wischdesinfektion |
Gründlich reinigen und desinfizieren, einwirken lassen |
1x wöchentlich sowie bei Bedarf |
Reinigungsdienst |
Toiletten |
Wischdesinfektion |
Gründlich reinigen und desinfizieren, einwirken lassen |
1x wöchentlich sowie nach jeder Nutzung |
Reinigungsdienst Mitglieder |
Türen, Türgriffe, Handtuchhalter, Ablagen |
Wischdesinfektion |
Gründlich reinigen und desinfizieren, einwirken lassen |
1x wöchentlich sowie bei Bedarf |
Reinigungsdienst |
Abfallbehälter |
Wischdesinfektion |
Behälter leeren, gründlich reinigen und desinfizieren |
Bei Bedarf |
Hallenwart |
Schießstände |
Wischdesinfektion |
Gründlich reinigen und desinfizieren, einwirken lassen |
Vor und nach dem Schieß-training |
Schießleiter |
Vereinsgewehre |
Wischdesinfektion |
Gründlich reinigen und desinfizieren, einwirken lassen |
Vor und nach dem Schieß-training |
Schießleiter |
Eigene Gewehre |
Wischdesinfektion |
Gründlich reinigen und desinfizieren, einwirken lassen |
Vor und nach dem Schieß-training |
Mitglied/Eigentümer |